Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

  • Die Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen der pathfinder UG und dem Käufer. Käufer sind ausschließlich gewerbliche Kunden.
  • Gewerbliche Kunden sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Gesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handeln. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur bei ausdrücklicher Zustimmung durch die pathfinder UG Vertragsbestandteil.

2. Angebot und Vertragsabschluss

  • Die pathfinder UG kann das Angebot auf der veröffentlichten Website www.led-leuchtenwerk.de nur durch eine schriftliche (Brief) oder elektronisch übermittelte (per E-Mail) Auftragsbestätigung annehmen.
  • Die pathfinder UG ist berechtigt, die Annahme der Bestellung abzulehnen. Die Vertragssprache ist deutsch. Alle Angebote der pathfinder UG sind freibleibend. Technische Änderungen oder Änderungen von Form, Gewicht oder Farbe bleiben vorbehalten, solange sie im Rahmen des Zumutbaren bleiben.
  • Der Vertragsschluss und der in der Auftragsbestätigung vermerkte Liefertermin erfolgt unter Vorbehalt der rechtzeitigen und richtigen Selbstbelieferung durch den Hersteller und Lieferanten.

3. Überlassene Unterlagen

  • An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Berechnungen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor.
  • Diese Unterlagen dürfen keinem Dritten zugänglich gemacht werden, es sei denn, die pathfinder UG erteilt dazu dem Besteller ausdrücklich eine schriftliche Zustimmung.
  • Soweit das Angebot nicht angenommen wird, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden. Zeichnungen, Berechnungen, Abbildungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, solange sie von der pathfinder UG nicht als verbindlich bezeichnet werden. Ebenso stellt die Präsentation der Waren auf allen Medien kein Angebot dar.

4. Ausschließlichkeit

  • Alle Abbildungen, Berechnungen, Zeichnungen und Texte der pathfinder UG sind urheberrechtlich geschützt. Die Nutzung bedarf der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung der pathfinder UG.

5. Preise und Zahlung

  • Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten die Preise der pathfinder UG ab Werk ausschließlich Verpackung und Versand und zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in jeweils gültiger Höhe.
  • Die Kosten für Verpackung und Versand werden gesondert in Rechnung gestellt.
  • Die pathfinder UG bietet den Kauf gegen Vorkasse (für Erstkäufer) sowie den Kauf auf Rechnung (für Wiederkäufer) als Zahlungsmöglichkeit an. Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das in der Auftragsbestätigung vermerkte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur durch schriftliche und gesonderte Vereinbarung zulässig.
  • Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis für Material innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung zu zahlen. Montageleistungen sind soweit nicht anders vereinbart innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme zu zahlen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
  • Verzugszinsen werden in Höhe von 6 % p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
  • Gewünschte Montagedienstleistungen werden nach vorliegendem Angebot, hälftig gegen Vorkasse in Rechnung gestellt. Die Abschlussrechnung erfolgt nach separatem Stundennachweis.
  • Tritt der Käufer unberechtigt vom Vertrag zurück, kann die pathfinder UG 25% des Kaufpreises für die Bearbeitung des Auftrages und Vorproduktion geltend machen. Voraussetzung ist die abgesprochene Rücksendung der Waren in unbeschadeter Form und kompletter Verpackung.
  • Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.

6. Gefahrübergang bei Versendung

  • Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens jedoch mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über.
  • Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt, Teillieferungen erfolgen oder wer die Frachtkosten trägt.

7. Eigentumsvorbehalt

  • Die pathfinder UG behält sich das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn sich die pathfinder UG nicht stets ausdrücklich hierauf beruft.
  • Die pathfinder UG ist berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält. Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
  • Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Besteller die pathfinder UG unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, der pathfinder UG die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den entstandenen Ausfall.
  • Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an die pathfinder UG in Höhe des vereinbarten Rechnungs-Endbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist.
  • Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der pathfinder UG, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Die pathfinder UG ist berechtigt, den Kaufgegenstand bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug oder der Verletzung der Pflichten heraus zu verlangen und vom Vertrag zurück zu treten.
  • Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller setzt das Anwartschaftsrecht gegenüber der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
  • Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns erfüllungshalber ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware gegen einen Dritten erwachsen; die pathfinder UG nimmt diese Abtretung schon jetzt an.

8. Lieferfrist

  • Unsererseits genannte Lieferzeiten sind, soweit nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart, unverbindlich.
  • Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung durch die pathfinder UG und ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt wird.
  • Die Lieferfrist verlängert sich, wenn unvorhergesehene Hindernisse außerhalb des Willens der pathfinder UG eintreten wie z.B. höhere Gewalt, Verzögerung in der Anlieferung wesentlicher Materialien durch Lieferanten, entsprechend der Länge dieser Hindernisse.
  • Verzugsentschädigung leistet die pathfinder UG ausschließlich bei vorheriger Vereinbarung und Bestätigung in der Auftragsbestätigung. Sofern nicht schriftlich ausdrücklich als solche bezeichnet sind Liefertermine nicht als Fixtermine zu verstehen.

9. Gewährleistung, Garantie und Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress

  • Gewährleistungsrechte und Garantieansprüche des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
  • Der Kunde hat die gelieferte Ware nach Erhalt auf Schäden und Funktion zu prüfen. Sollten bei Lieferung Schäden festgestellt worden sein, sind diese innerhalb von 10 Werktagen an die pathfinder UG zu melden.
  • Mängelansprüche verjähren gegenüber Unternehmern in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Neuware.
  • Vorstehende Bestimmungen gelten nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 Absatz 1 BGB (Rückgriffsanspruch) und § 634a Absatz 1 BGB (Baumängel) längere Fristen zwingend vorschreibt. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist eine Zustimmung der pathfinder UG einzuholen.
  • Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag und den Garantiebedingungen der pathfinder UG entspricht, so wird die pathfinder UG die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach ihrer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern.
  • Es ist  der pathfinder UG stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang in folge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.
  • Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäße Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
  • Daten aus Berechnungen und Planungen der pathfinder UG stellen die Grundlage zu einem Angebot dar und gelten, wenn diese nicht eingehalten werden, nicht als Mangel. Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen. Dies gilt auch, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von der pathfinder UG gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist.
  • Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen die pathfinder UG bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Garantieansprüche gegen die pathfinder UG stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und können nicht abgetreten werden.
  • Soweit nicht ausdrücklich erklärt, werden unsererseits keine Garantien abgegeben. Herstellergarantien stellen eine selbstständige vertragliche Vereinbarung des Bestellers mit dem Hersteller dar. Ein eigener Haftungs- oder Gewährleistungsanspruch gegenüber uns folgt hieraus nicht.

10. Allgemeiner Haftungsauschluss

  • Unsere Haftung wird, vorbehaltlich von Gewährleistungsansprüchen des Bestellers, ausgeschlossen.
  • Ausgenommen von dem Haftungsausschluss ist die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
  • Ferner ausgenommen von dem Haftungsausschluss ist die Haftung für sonstige Schäden, soweit auf einer zumindest grobfahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder einer solchen eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht.  

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  • Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
  • Gegenüber Kaufleuten im Sinne des HGB gilt, dass der Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz der pathfinder UG ist, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
  • Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
  • Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen, Stand November 2017